Fragen zu Ermäßigung / Selbstzahlertests ab dem 01.07.
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen (z. B. durch Vorlage des Personalausweises) und den Testgrund schriftlich bestätigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, glaubhaft gemacht werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Wenn kein solcher Nachweis vorliegt, oder von der Teststelle als ausreichend eingeschätzt wird, ist an vielen Teststellen trotzdem eine Testung als Selbstzahler-Leistung möglich.
Die 3-Euro-Bürgertests wurden zum 25.11.2022 abgeschafft.
Die 3-Euro-Bürgertests wurden zum 25.11.2022 abgeschafft.
Die 3-Euro-Bürgertests wurden zum 25.11.2022 abgeschafft.
Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen Bürgertest haben (Besuch von Altenheimen oder Krankenhäusern) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären. Sie gehören auf jeden Fall in die Hände eines Arztes und werden durch Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.