Fragen zu "Bürgertests" ab dem 01.03.2023
Bis zum 28.2.2023 gab es für bestimmte Gruppen die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen, weil dies u.a. für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern erforderlich war, um dort einen unbemerkte und unbeabsichtigen Infektionseintrag zu vermeiden.
Es gibt immer noch Möglichkeiten, einen Coronatest zu bekommen - dann allerdings kostenpflichtig. Denn es kann auch weiterhin Gründe geben, einen Coronatest aus einer offiziellen Teststelle haben zu wollen - z. B. wenn der Arbeitgeber dies wünscht (etwa, wenn man nach überstandener Corona-Infektion erst dann aus dem Homeoffice an den Arbeitsplatz zurückkehren soll, wenn man wahrscheinlich nicht mehr ansteckend ist), oder für Reisen in bestimmte Länder.
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären. Sie gehören auf jeden Fall in die Hände eines Arztes und werden durch Ihren Hausarzt/ Ihre Hausärztin getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.